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   BFH, 14.01.1960 - IV 98/58 U   

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https://dejure.org/1960,1785
BFH, 14.01.1960 - IV 98/58 U (https://dejure.org/1960,1785)
BFH, Entscheidung vom 14.01.1960 - IV 98/58 U (https://dejure.org/1960,1785)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 1960 - IV 98/58 U (https://dejure.org/1960,1785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung einer Erfindung im eigenen gewerblichen Betrieb des Erfinders - Wirkung des vorläufigen Patentschutzes - Ein in Rechnung gestelltes Entgelt als Lizenzgebühr - Voraussetzungen für die Steuervergünstigung der Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 70, 504
  • BStBl III 1960, 189
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 23.04.1971 - IV 99/65

    Freier Erfinder - Überlassung gegen Lizenzzahlung - Herstellung des erfundenen

    Aus dem Urteil des BFH IV 98/58 U vom 14. Januar 1960 (BFH 70, 504, BStBl III 1960, 189) ergebe sich, daß unter "Verwertung" nicht die wirtschaftliche Verwertung, sondern nur die mechanisch-technische Verwertung zu verstehen sei, die nur die GmbH vornehme, die übrigens auch allein das Unternehmerrisiko trage.

    Die Ansicht des FG, es komme darauf an, ob der Erfinder bei der Verwertung Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb erziele, sei unrichtig (vgl. BFH-Urteil IV 98/58 U).

    Unter Verwertung kann vielmehr nur die unmittelbare Nutzbarmachung des Patents verstanden werden, wobei in der Rechtsprechung die in dem BFH-Urteil IV 98/58 U offengelassene Frage noch nicht entschieden ist, ob darunter die "technisch-mechanische" oder die "wirtschaftliche" Verwertung zu verstehen ist.

  • BFH, 16.05.1973 - I R 143/71

    Patentkategorie - Sachpatent - Verfahrenspatent - Erfindung - Gewerblicher

    Der Streitfall sei nicht mit dem Fall des Urteils des BFH vom 14. Januar 1960 IV 98/58 U (BFHE 70, 504, BStBl III 1960, 189) vergleichbar, in dem unbearbeitete und ungeschützte Grundstoffe geliefert worden seien.

    Sollte indes ein Verfahrenspatent mit dem vom Kläger dargelegten Inhalt vorliegen, müßte der Klage stattgegeben werden (wie im Falle des BFH-Urteils IV 98/58 U), vorausgesetzt, daß -- was das FG gegebenenfalls noch zu prüfen haben wird -- der vom Kläger angesetzte Lizenzgebührenanteil als angemessene Schätzung des auf die Erfindertätigkeit entfallenden Gewinns anzusehen ist.

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 346/84

    Gesonderte Aufzeichnung des Gesamtentgelts - Erfinder - Überlassung von

    Der BFH hat auch schon in anderen Zusammenhängen bei Vereinbarung eines Gesamtentgelts die gesonderte Aufzeichnung von Schätzungsbeträgen genügen lassen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 126, 392, BStBl II 1979, 174; vom 16. Mai 1973 I R 143/71, BFHE 109, 510, BStBl II 1973, 827, und vom 14. Januar 1960 IV 98/58 U, BFHE 70, 504, BStBl III 1960, 189).
  • BFH, 20.11.1969 - I R 163/67

    Annahme einer Verwertung der Erfindung im eigenen gewerblichen Betrieb des

    Wie das BFH-Urteil IV 98/58 U vom 14. Januar 1960 (BFH 70, 504, BStBl III 1960, 189) erkennen läßt, genügt für die Annahme einer Verwertung der Erfindung im eigenen gewerblichen Betrieb die Herstellung oder Bearbeitung von Wirtschaftsgütern nach einer durch ein Patent geschützten Erfindung im eigenen Betrieb des Erfinders.
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